Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Vertragsgegenstand

Das Mitglied erhält das Recht entsprechend der Mitgliedschaft/Anmeldung, während der ausgehängten Öffnungszeiten, die Fitnesseinrichtungen der HILL FITNESS-Anlagen (HILL FITNESS) zu nutzen. 

2. Mitgliedsband/Responder

Das Mitglied erhält gegen eine vertraglich vereinbarte einmalige Gebühr ein persönliches Mitgliedsband. Das Training und die Nutzung der Spinde sowie der Zapfanlage ist nur mit Nutzung des persönlichen Mitgliedsbandes möglich. Der Verlust des Mitgliedsbandes ist dem Studiopersonal unverzüglich mitzuteilen. Bei Verlust muss der Kunde ein neues Mitgliedsband von HILL FITNESS in Höhe von 10,00 € kaufen. Die Weitergabe des persönlichen Mitgliedsbandes an Dritte ist verboten. Im Fall dieses Verstoßes behält sich HILL FITNESS dem Mitglied geben über vor, einen Schadenersatz in Höhe von 200 € geltend zu machen.

3. Mitgliedsbeitrag/Zahlungsweise

Die Mitgliedsbeiträge werden spätestens bis zum 5. Kalendertag des jeweiligen Monats für den aktuellen Monat per Lastschrift eingezogen. Im Falle mangelnder Deckung oder unberechtigtem Widerruf, nicht eingelösten oder zurückgereichter Lastschrift ist HILL FITNESS berechtigt für die Bankrücklastschrift und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Gerät das Mitglied mit den Zahlungen, die in der Höhe dem Betrag von drei Monatsbeiträgen entsprechen, in Verzug, wird der für die gesamte Restlaufzeit noch offene Betrag sofort fällig gestellt. Die Geltendmachung  von weiteren Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. Alle im Vertrag aufgeführten Preise verstehen sich inklusive der derzeit geltenden MwSt. von 19 %. HILL FITNESS behält sich vor, bei Mehrwertsteuererhöhungen oder –senkungen den Mitgliedsbeitrag dementsprechend anzupassen. Dies stellt kein Sonderkündigungsgrund dar. Alle Beiträge werden per Lastschrift von HILL FITNESS vom jeweiligen angegebenen Bankkonto des Mitgliedes eingezogen.

4. Kündigungen/Folgelaufzeiten

Vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung durch das Mitglied nicht möglich. Wenn die Mitgliedschaft nicht spätestens einen Monat vor Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Verträge, die vor dem 01.03.2022 unterschrieben wurden, haben immer eine Verlängerung von 12 Monaten nach der Erstlaufzeit und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Laufzeitende. Dies gilt auch für die entsprechenden Folgelaufzeiten.
Eine vorzeitige Vertrags-Auflösung ist nur bei einer dauerhaften Sportunfähigkeit, in der von ärztlicher Seite dosiertes körperliches Training langfristig untersagt wird, möglich. Eine vorübergehende Sportunfähigkeit stellt keinen Sonderkündigungsgrund da. Hier kann das Mitglied eine entsprechende beitragsfreie Ruhezeit in Anspruch nehmen (siehe Punkt 5.). Ebenfalls ist bei einem Wohnortswechsel/Umzug mit mehr als 40 km Entfernung zu der nächsten HILL FITNESS Anlage eine vorzeitige Auflösung, gegen Vorlage einer Ummeldebescheinigung, möglich. Ein Umzug von weniger als 40 km zum nächsten HILL Fitness stellt kein Sonderkündigungsgrund dar. HILL FITNESS ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn das Verhalten des Mitgliedes eine Fortführung des Vertrages unzumutbar macht. Das Mitglied ist in diesem Falle verpflichtet, für die Zeit vom Zeitpunkt der Kündigung bis zum vereinbarten Vertragsende 100 % der vereinbarten Vertragssumme zu zahlen.

5. Ruhezeiten – Stilllegung des Vertrages

Das Mitglied hat die Möglichkeit seinen Vertrag bei schwerwiegenden Gründen monatsweise beitragsfrei ruhen zu lassen. Aus folgenden Gründen ist eine beitragsfreie Ruhezeit gegen eindeutigen Nachweis möglich: Schwangerschaft, längerfristige Krankheit/Verletzung und vergleichsbaren schwerwiegenden Verhinderungsgründen. Die Ruhezeit ist immer schriftlich im Voraus zu beantragen, im Krankheits-/Verletzungsfall unverzüglich. Eine nachträgliche Ruhezeit ist nicht möglich. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum der beitragsfreien Ruhezeit.

6. Mitgliedschaftsübertragung

Die Mitgliedschaft mit HILL FITNESS ist personenbezogen. Das Trainingsband darf nur persönlich vom Mitglied genutzt werden. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.

7. Hausordnung

Die Hausordnung ist im Studio ausgehangen und von jedem Mitglied zu befolgen.

8. Daten des Mitglieds

Änderungen der Mitgliedschaften, z. B. des Wohnsitzes oder der Bankverbindung, sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten für die notwendigen Gebühren bei Adressenermittlung bzw. Rücklastschriften trägt das Mitglied, wenn es seiner Mitteilungsverpflichtung nicht nachgekommen ist.

9. Haftung

Die Haftung von HILL FITNESS, auch für Folgeschäden, ist auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen. Für evtl. auftretende Verletzungen durch das Training übernimmt HILL FITNESS keine Haftung.

10. Schlussbestimmungen

Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.